Sehr geehrte Damen und Herren,
das Funktionstraining betreffend, sind heute einige Fragen an die Geschäftsleitung herangetragen worden.
Für alle Verantwortlichen vor Ort gilt erst einmal das, was der Betreiber der jeweiligen Örtlichkeit/ Badeeinrichtung anordnet. In Anbetracht der Lage, empfehle ich außerdem, in Anlehnung an die Entscheidung des Thüringer Kabinetts vom 16.11.2021, das Funktionstraining nur mit Geimpften und Genesenen zu absolvieren, d.h. die 2G-Regel anzuwenden.
Zusätzlich ist auf die aktuellen Anordnungen der Landkreise bzw. des Landes Thüringen zu achten. Die Lage kann sich momentan jederzeit ändern und es können täglich neue Regelungen gelten. Ganz sicher gehen Sie dabei, wenn Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
Sollte bei Ihnen ein Bad aufgrund dieser Umstände wieder schließen, ist dies bitte zu dokumentieren und der Landesgeschäftsstelle per E-Mail zur Verfügung stellen.
Sollte unabhängig davon, zum Beispiel durch vorsorgliches Fernbleiben der Patienten eine Aufrechterhaltung des Funktionstrainings finanziell nicht mehr tragbar sein, dann informieren Sie bitte den Badbetreiber, die jeweilige Physiotherapie sowie die Gruppenleiter darüber, dass das Training nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Bitte auch dies dann dokumentieren und der Landesgeschäftsstelle per E-Mail zur Verfügung stellen.
Gleiches gilt auch, wenn die Lage für Sie zu undurchschaubar und damit unsicher wird. Dann bitte ich Sie, das Training auf Empfehlung des Landesverbandes vorerst auszusetzen. Hierzu ist aber bitte vorher Rücksprache mit dem Landesverband zu halten.
Ich wünsche Ihnen alle stabile Gesundheit und dass Sie gut durch die nächsten Wochen und Ereignisse kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Haiko Jakob
Geschäftsführer