Werte Verantwortliche und Mitglieder in unseren Arbeitsgemeinschaften,
der November hat seinen Zenit bereits überschritten und bei vielen unserer Mitmenschen macht sich damit- mal mehr, mal weniger- richtige Weihnachtsstimmung breit. Darum ist es nur verständlich, wenn sich die eine oder andere Arbeitsgemeinschaft immer intensivere Gedanken über die Ausrichtung einer Weihnachts- oder Jahresabschlussfeier macht.
Gerade nach den letzten Monaten, fast Jahren, die neben den alltäglichen Hürden für Menschen mit einer rheumatischen Erkrankung noch viele zusätzliche Einschränkungen mehr bereithielten, ist der Wunsch nach einer solch erfreulichen und gemeinschaftlichen Aktivität absolut nachvollziehbar. Wer könnte denn dagegen schon etwas haben?
Fakt ist, dass nach dem Bundestag, trotz des Auslaufens der pandemischen Notlage, nun auch der Bundesrat einstimmig dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat. Trotz möglicher Anpassungen und Nachbesserungen ist damit die Grundlage für die flächendeckende Umsetzung von 2G-Regeln und neue Corona-Auflagen geschaffen. Künftige Verschärfungen bei Zutritts- und Abstandsregeln sowie neue Kontaktbeschränkungen sind damit außerdem möglich.
Das alles wird unser Handeln im Selbsthilfebereich und unsere gesundheitsfördernden Aktivitäten neuerlich beeinflussen. Es ist mir daher ein großes Anliegen, Sie alle daran zu erinnern, wie wichtig es ist, weiter zu denken. Es geht nicht nur um die nächsten Tage und diese eine Feier.
Folglich komme ich nicht umhin, Sie alle um größte Vorsicht und verantwortungsvolles Handeln zu ersuchen, wenn Sie angesichts der aktuellsten Entwicklungen die Planung und Vorbereitung der kommenden Wochen beraten und eventuell an einem solchen Vorhaben festhalten wollen.
Suchen Sie gemeinsam, wie auch sonst im Rahmen Ihrer Selbsthilfearbeit, nach alternativen Lösungen und Wegen. Eine Terminverschiebung, auch bei geförderten Veranstaltungen, sollte durchaus in Erwägung gezogen werden.
Sie haben, je nach Gruppenzusammensetzung, Art der Veranstaltung sowie örtlichen und technischen Voraussetzungen sicherlich Ideen für Alternativen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Nicht immer muss ein „das geht aktuell so nicht“ auch ein „das geht überhaupt nicht“ bedeuten.
Dennoch lauten mein Appell und meine Empfehlung an Sie:
Bitte, bitte beachten Sie alle die geltenden Regeln zum Infektionsschutz. Informieren Sie sich täglich über die Entwicklungen und sehen Sie, wo immer möglich, von größeren und nicht zwingend erforderlichen Zusammenkünften ab. Insbesondere in Innenräumen.
Ich wünsche Ihnen, den Gruppen und Ihren Familien -auch und gerade trotz meiner mahnenden Worte- weiterhin stets bestmögliche Gesundheit und eine ordentliche Portion Zuversicht.
Herzliche Grüße
Haiko Jakob,
Geschäftsführer
Es ist bekannt, dass Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ein erhöhtes Risiko haben, an Infektionskrankheiten zu erkranken. Aufgrund der aktuellen Pandemie steht hierbei die Covid-19-Erkrankung, ausgelöst durch das Coronavirus, im Vordergrund. Derzeit ist eine Impfung die stärkste Maßnahme zur Verhinderung dieser Erkrankung. Da bei den meisten die Erkrankung ohne oder nur mit geringen Krankheitserscheinungen verläuft, gilt es vor allem schweren Verläufen zu begegnen. Weil aber auch Erkrankte, die sich vollkommen gesund fühlen, andere anstecken können, sollte die Bevölkerung in großem Umfang geimpft werden. Nur so können wir auf Dauer der Lage Herr werden. Das heißt, dass auch Rheumapatienten in die Impfkampagne einbezogen werden sollten.
Zunächst einmal muss festgestellt werden, dass das Risiko von einer Covid-19-Erkrankung erfasst zu werden, für Rheumapatienten zwar erhöht aber nicht massiv erhöht ist. Deshalb wurden Rheumapatienten auch in die Gruppe 3 priorisiert und damit mit 60-jährigen und nicht mit 70- oder 80-jährigen gleichgestellt.
Auch bei den Rheumapatienten gilt, wer noch weitere Erkrankungen, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Nierenerkrankungen oder Lungenfibrose hat, ist stärker gefährdet. Gleiches gilt auch für Patienten im hohen Alter. Ältere Rheumapatienten haben ein höheres Risiko als junge.
Die Rheuma-Liga Thüringen macht sich deshalb für die Impfung von Rheumapatienten stark und hat in Zusammenarbeit mit der Klinik an der Weißenburg eine Impfaktion für ihre Mitglieder gestartet. Hierbei treten immer wieder Fragen auf. Zunächst werden immer wieder folgende Fragen gestellt: Kann ich mich denn bei meiner entzündlich-rheumatischen Erkrankung überhaupt impfen lassen? Werde ich die Impfung auch gut vertragen? Bei den modernen mRNA-Impfstoffen (Fa. BioNTech, Fa. Moderna) konnten wissenschaftliche Beobachtungen gemacht werden, die zeigten, dass keine vermehrten Nebenwirkungen bei Rheumapatienten auftraten. Auch kam es nach den Impfungen nicht zu vermehrten Schüben der Rheumaerkrankung. Es gibt von dieser Seite aus also keinen Grund, sich nicht impfen zu lassen. Ganz im Gegenteil muss man Rheumapatienten bei ihrem erhöhten Infektionsrisiko die Impfung sogar dringend ans Herz legen.
Eine weitere Frage ist, wirkt denn der Impfstoff überhaupt bei mir, wo doch mein Immunsystem durch die Krankheit geschädigt ist, und ich dazu auch noch die starken, das Immunsystem unterdrückenden Medikamente nehmen muss? Hierzu gibt es zwei Untersuchungen aus deutschen Universitätskliniken. In Kiel zeigten alle 26 untersuchten Patienten eine positive Reaktion auf die Impfung und somit Antikörper gegen das Coronavirus. Bei den Rheumapatienten lag die gemessene Antikörpermenge im Durchschnitt bei 2053 BAU/ml bei den Gesunden bei 2685 BAU/ml. Das heißt, die Rheumapatienten bildeten etwas weniger Antikörper. Aber die Antikörper waren trotzdem in deutlicher Menge vorhanden, trotz der das Immunsystem unterdrückenden Medikamente.
In Erlangen fanden sich nach zwei Impfungen bei 9,5% der Rheumapatienten und bei 0,5% der Gesunden keine wirksamen Antikörper. Somit konnte aber bei 90,5% der Patienten ein Ansprechen auf die Impfung nachgewiesen werden und auch bei Gesunden kam es zu Impfversagern. Dass nicht alle Menschen auf eine Impfung reagieren, ist ein Phänomen, dass man auch von anderen Impfungen kennt. Dem kritischen Leser der Untersuchungen aus Kiel und Erlangen fällt auch auf, dass in beiden Studien die Rheumapatienten deutlich älter waren als die gesunden Probanden. Dies könnte auch eine Teilerklärung dafür darstellen, dass die Rheumapatienten im Vergleich schlechter abschnitten, denn mit zunehmendem Alter lässt die Potenz unseres Immunsystems nach. Es verwundert deshalb nicht, dass ältere Menschen und damit auch ältere Rheumapatienten bei solchen Untersuchungen schlechter abschneiden.
Oft wird die Frage gestellt, soll ich denn in der Zeit der Impfung meine Basistherapie weglassen damit mein Immunsystem besser auf den Impfstoff reagieren kann? Diese Frage stellt sich vor allem beim Methotrexat (MTX), der am meisten verwendeten Basistherapie. Wenn man ehrlich ist, kann man diese Frage nicht seriös beantworten, da es dazu noch keine Untersuchungen gibt.
Schaut man auf die Grippeimpfungen, so kann man sagen, dass das Weglassen des MTX für zwei Wochen ausreichend ist. Eine längere Pause ist nicht sinnvoll. Sie führt am ehesten zu einem Rheumaschub.
Ob das Weglassen des MTX nach der Impfung wirklich einen Vorteil bringt, ist umstritten. Die Ergebnisse der Untersuchungen widersprechen sich. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie sagt, es ist nicht zwingend notwendig, die Therapie mit MTX im Rahmen der Impfung zu unterbrechen. Eine Unterbrechung sollte nur dann erwogen und mit dem Rheumatologen besprochen werden, wenn die Krankheit in einem stabilen Zustand ist. Die Unterbrechung sollte dann aber nicht länger als 1-2 Wochen dauern und erst nach der Impfung durchgeführt werden. Trotzdem sollte man sich die Unterbrechung gut überlegen, denn die meisten Impfungen gegen das Coronavirus müssen zweimal in kurzen Abständen durchgeführt werden und so muss man auch die Therapie zweimal unterbrechen. Sollte es bei einem Rheumapatienten nicht zu einem ausreichenden Impferfolg kommen, so kann eine wiederholte Impfung empfohlen werden.
Bisher konnten bezüglich der verschiedenen Rheumamedikamente noch keine Unterschiede zwischen den einzelnen Wirkstoffgruppen beobachtet werden. Allerdings ist die Anzahl der untersuchten Patienten noch zu klein, um eine sichere Aussage treffen zu können. Es gibt aber ein Medikament, dass eine Besonderheit darstellt. Es ist das Medikament Rituximab, dass unter den Handelsnamen MabThera®, Truxima® oder Rituxan® vertrieben wird. Es ist besonders schweren Fällen vorbehalten und kann nicht so einfach abgesetzt werden. Es zeigt eine ausgesprochene Langzeitwirkung und wird bei der Rheumatoiden Arthritis üblicherweise alle 6 Monate als Infusion verabreicht. Bei anderen Erkrankungen kann der Abstand zwischen den Infusionen auch kürzer sein. Es verhindert, dass der Betroffene Antikörper bilden kann. Somit ist der gesamte Impferfolg in Frage gestellt. Deshalb wurden auch Patienten, die dieses Medikament erhalten, bisher nicht in Untersuchungen zur Wirksamkeit der Impfungen aufgenommen. Wer dieses Medikament erhält, sollte sich wegen der Impfung genau mit seinem Rheumatologen absprechen.
Eine Untersuchung aus Israel zeigte, dass möglicherweise auch bei den Medikamenten Abatacept (Orencia®) und Mycophenolat-Mofetil (Cellcept®) der Impferfolg geringer sein kann.
Was kann man noch tun, um eine Infektion zu vermeiden? Natürlich sollten Hygieneregeln sowie Abstandsregeln beachtet und eine Maske getragen werden. Rheumapatienten sollten darüber hinaus darauf achten, dass ihre Krankheit gut eingestellt ist. Eine ausreichend wirksame Basistherapie ist dabei das A und O und eine stabile, inaktive Krankheit der beste Schutz. Die Medikamente dürfen nicht aus Angst vor der Erkrankung weggelassen werden, denn eine Krankheit im Schub ist ein hohes Risiko.
Weiterhin sollte versucht werden, Kortisonpräparate, wie z.B. das Prednisolon, einzusparen. Manchmal werden sie gebraucht, um einen Schub der Erkrankung zu therapieren oder zu verhindern. Allerdings scheint eine Dosis von mehr als 5 mg Prednisolon pro Tag das Risiko für eine Infektion zu erhöhen. Deshalb sollte durch eine gute Einstellung mit einer geeigneten Basistherapie versucht werden, die tägliche Prednisolondosis auf 5 mg oder weniger zu drücken. Dazu braucht es auch manchmal Zeit.
Die Coronaviruspandemie macht es den Rheumapatientinnen und -patienten nicht leichter. Wie man aus diesen Zeilen erkennen kann, können noch nicht alle Fragen zufriedenstellend beantwortet werden. Aber unter Beachtung der bis jetzt gewonnen Erkenntnisse sollte man auch als Rheumapatient, insbesondere nach einer vollständigen Impfung, hoffentlich heil durch die Coronazeiten kommen.
Die Informationen zur weiteren Verlängerung von Sonderregelungen während der COVID-19-Pandemie durch die gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier (pdf-Dokument, öffnet ggf. in separatem Fenster):
Liebe Mitglieder der Rheuma-Liga Thüringen e.V.,
wie Sie sicherlich schon wissen, planen wir für unsere Mitglieder eine Impfung gegen das Coronavirus. Im Allgemeinen stellt die Impfung bei Rheumapatienten, auch wenn sie das Immunsystem unterdrückende Medikamente erhalten, kein Problem dar.
Auch Patienten, die z.B. MTX oder ähnliche Medikamente erhalten, können im Allgemeinen problemlos geimpft werden. Allerdings gibt es bei dem Medikament Rituximab große Probleme.
Rituximab wird unter den Handelsnamen MabThera®, Truxima® oder Rituxan® vertrieben und muss als Infusion verabreicht werden. Das Medikament verhindert, dass der Impfstoff seine Wirkung entfalten kann, da im menschlichen Körper die für den Impferfolg wichtigen B-Zellen nicht gebildet werden können. Dabei ist es egal, welcher Impfstoff zur Anwendung kommt.
Mitglieder der Rheuma-Liga, die dieses Medikament bekommen, sollten nicht an der Impfaktion der Rheuma-Liga Thüringen teilnehmen, sondern die Impfmöglichkeit mit ihrem Rheumatologen besprechen. Er kann bei diesen Patienten einen Weg finden, wie die Impfung möglicherweise doch möglich ist.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Ihr Präsident der Rheuma-Liga Thüringen
Dr. med Jochen Lautenschläger
Anmeldephase für Impfwillige verlängert (03.05.2021)
https://www.rheumaliga-thueringen.de/coronaimpfung/
Sehr geehrte Vorstände der Arbeitsgemeinschaften der Rheuma-Liga Thüringen e.V.,
wie Sie alle wissen, haben wir uns dafür stark gemacht, dass wir als Landesverband Thüringen eigenständig Impfungen gegen das Corona-Virus für unsere Mitglieder organisieren dürfen.
Um zu erfassen, wieviel Impfdosen wir benötigen, sollten unsere Mitglieder bis 30.04.2021 im Online- Anmeldeformular ihre Bereitschaft zur Impfung erklären. Ohne eine vorab erfolgte Bereitschaftsbekundung können wir sie sonst leider nicht bei den Impfungen berücksichtigen.
Um nun noch mehr Mitgliedern die Chance zu geben, dieses Angebot zu nutzen, darf ich Sie nach regen Bemühungen unseres Geschäftsführers, Herrn Haiko Jakob, nun darüber informieren, dass das Portal unter https://www.rheumaliga-thueringen.de/coronaimpfung/ vorerst weiterhin und bis zum offiziellen Widerruf zur Anmeldung für Impfwillige geöffnet bleibt.
Hinweis: Ausschließlich Mitglieder der Rheuma-Liga Landesverband Thüringen e.V. dürfen sich und/oder ihre(n) Lebenspartner/ Lebenspartnerin registrieren.
Bitte geben Sie diese Information an all jene Mitglieder weiter, die bisher unentschlossen waren oder die erste Frist verpasst haben!
Mit freundlichen Grüßen
Landesverband Thüringen e.V.
Die ursprüngliche Coronavirus-Schutzmaskenverordnung wurde überarbeitet. Anspruchsberechtigt sind nun auch Leistungsbezieher der Grundsicherung sowie Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen oder Menschen, die mit diesen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Die betreffenden Personen haben ab sofort Anspruch auf 10 Schutzmasken pro Person, sofern sie nicht bereits anspruchsberechtigt aufgrund der ursprünglichen Coronavirus-Schutzmaskenverordnung waren (vgl. Eintrag vom 15.12.2020 weiter unten).
Die Anspruchsberechtigten werden über ihre Krankenkassen bzw. die privaten Krankenversicherungsunternehmen über ihren Anspruch informiert und erhalten zum Nachweis der Anspruchsberechtigung einen fälschungssicheren Gutschein, der in Apotheken gegen Vorlage eingelöst werden kann. Es müssen hierfür auch der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis vorgelegt werden. Die Apotheken behalten das Informationsschreiben ein und versehen dieses mit dem Apothekenstempel und der Unterschrift der abgebenden Person.
Der Anspruch besteht bis zum 6. März 2021. Dies teilte der DPWV in seiner Fachinformation mit.
Sehr geehrte Mitglieder und Vorstände der Arbeitsgemeinschaften,
in einem Aufruf des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (Der Paritätische) Landesverband Thüringen e.V. werden alle Träger von Einrichtungen und Diensten nach SGB IX und die VertreterInnen der Selbsthilfe gebeten, Ihre Klienten und Mitglieder wie folgt zu informieren:
Heute tritt die Corona-Schutzmasken-Verordnung in Kraft. Das bedeutet, dass sich über 60jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Masken oder vergleichbare Masken in der Apotheke ihrer Wahl abholen können.
Dazu genügt ein Personalausweis sowie die Eigenauskunft über Erkrankungen. Es kann auch eine Person zur Abholung bevollmächtigt werden. Dazu ist folgendes zu beachten:
… die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
Ab Januar gibt es eine neue Regelung:
Alle Berechtigten erhalten dann nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung. Diese könnten sie in zwei klar definierten Zeiträumen einlösen. Sie müssten dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zuzahlen.